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   BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90   

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https://dejure.org/1990,418
BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90 (https://dejure.org/1990,418)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1990 - 11 RAr 73/90 (https://dejure.org/1990,418)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 73/90 (https://dejure.org/1990,418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Fotomodell, Arbeitnehmereigenschaft, Scheinselbständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    AFG § 13, § 4
    Arbeitnehmereigenschaft von Fotomodellen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 907
  • BB 1991, 1417
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
    Dieses der BA zustehende Monopol der Arbeitsvermittlung, das grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BVerfGE 21, 245 ff; BSGE 43, 100, 102 f), kann - wie hier geschehen - mit einer Untersagungsverfügung durchgesetzt werden, wenn eine Privatperson Arbeitsvermittlung betreibt, ohne hierzu ausnahmsweise von der BA beauftragt zu sein.

    Gerade dieser Gefahr sollte aber mit der Einführung des Arbeitsvermittlungsmonopols der Beklagten begegnet werden (BVerfGE 21, 245, 255).

  • BSG, 16.12.1976 - 7 RAr 89/75

    Arbeitsförderung - Vermittlungsmonopol - Private Arbeitsvermittlung -

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
    Dieses der BA zustehende Monopol der Arbeitsvermittlung, das grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (BVerfGE 21, 245 ff; BSGE 43, 100, 102 f), kann - wie hier geschehen - mit einer Untersagungsverfügung durchgesetzt werden, wenn eine Privatperson Arbeitsvermittlung betreibt, ohne hierzu ausnahmsweise von der BA beauftragt zu sein.

    Das ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des § 4 AFG, ist aber nach ständiger Rechtsprechung des BSG (SozR 4100 § 4 Nr. 2; BSGE 43, 100, 101) als sinnvolle und notwendige Ergänzung des § 228 Abs. 1 Nr. 2 AFG (Verfolgung der unbefugten Arbeitsvermittlung als Ordnungswidrigkeit) zulässig.

  • EuGH, 17.12.1981 - 279/80

    Webb

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
    Er hat lediglich darauf hingewiesen, daß für Personen, die in einem anderen Mitgliedsstaat bereits eine Genehmigung erhalten haben, Einschränkungen hinsichtlich des erneuten Nachweises von Voraussetzungen gelten (vgl. Fall Wesemael, Urteil vom 18. Januar 1979, EuGHE 1979 S 35 und Fall Webb, Urteil vom 17. Dezember 1981, EuGHE 1981 S 3305).
  • BFH, 08.06.1967 - IV 62/65

    Gewerbliche Tätigkeit von Fotomodellen bei gelegentlichen Werbeaufnahmen -

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
    Der Bundesfinanzhof hat in ständiger Rechtsprechung (BFHE 74, 487, 489; 89, 219, 221) ihre Eingliederung in den Betriebszweck des Fotostudios unter Hinweis auf die regelmäßig nur ganz kurzzeitige Beschäftigung für wechselnde Auftraggeber verneint; zusätzlich soll gegen ihre Arbeitnehmereigenschaft sprechen, daß sie dem Fotografen ihr Recht am eigenen Bild überlassen.
  • EuGH, 18.01.1979 - 110/78

    Ministère public u.a. / Van Wesemael

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
    Er hat lediglich darauf hingewiesen, daß für Personen, die in einem anderen Mitgliedsstaat bereits eine Genehmigung erhalten haben, Einschränkungen hinsichtlich des erneuten Nachweises von Voraussetzungen gelten (vgl. Fall Wesemael, Urteil vom 18. Januar 1979, EuGHE 1979 S 35 und Fall Webb, Urteil vom 17. Dezember 1981, EuGHE 1981 S 3305).
  • BFH, 24.11.1961 - VI 163/59 U

    Einordnung von vorrübergehend engagierten Berufsfotomodellen als Arbeitnehmer

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
    Der Bundesfinanzhof hat in ständiger Rechtsprechung (BFHE 74, 487, 489; 89, 219, 221) ihre Eingliederung in den Betriebszweck des Fotostudios unter Hinweis auf die regelmäßig nur ganz kurzzeitige Beschäftigung für wechselnde Auftraggeber verneint; zusätzlich soll gegen ihre Arbeitnehmereigenschaft sprechen, daß sie dem Fotografen ihr Recht am eigenen Bild überlassen.
  • BSG, 13.07.1978 - 12 RK 14/78

    Abgrenzung sebständige - abhängige Beschäftigung: Unternehmerrisiko

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Zuweisung von Risiken an den Arbeitenden nur dann für Selbständigkeit spricht, wenn damit größere Freiheiten und größere Verdienstmöglichkeiten verbunden sind, die nicht bereits in der Sache angelegt sind, weil allein die Zuweisung zusätzlicher Risiken einen abhängig Beschäftigten noch nicht zum Selbständigen macht (BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17).
  • BSG, 16.12.1976 - 3 RK 4/75
    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
    Das Risiko des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft kann für eine selbständige Tätigkeit allenfalls in besonderen Ausnahmefällen sprechen, nämlich dann, wenn der Betreffende seine Arbeitszeit investiert und offen bleibt, ob er hierfür ein Entgelt erhält (vgl. BSG Urteil vom 16. September 1976 - 12/3 RK 4/75 - USK 76196 zu einem Tennislehrer, der in einer Sportanlage auf Kunden wartet und nur die tatsächlich geleisteten Trainingsstunden vergütet erhält).
  • BSG, 11.05.1976 - 7 RAr 120/74

    Arbeitsvermittlung - Beschäftigung bei Künstlern - Engagements

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
    Das ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des § 4 AFG, ist aber nach ständiger Rechtsprechung des BSG (SozR 4100 § 4 Nr. 2; BSGE 43, 100, 101) als sinnvolle und notwendige Ergänzung des § 228 Abs. 1 Nr. 2 AFG (Verfolgung der unbefugten Arbeitsvermittlung als Ordnungswidrigkeit) zulässig.
  • BSG, 13.02.1962 - 3 RK 2/58

    Selbständigkeit von Gaststätten-Musikern

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
    Unständig Beschäftigte sind deshalb aber nicht bereits aus diesem Grunde als Selbständige anzusehen (vgl. dazu BAG AP Nrn 12 und 14 zu § 611 BGB - Abhängigkeit; vgl. auch BSGE 16, 158, 160; Gagel, AFG § 13 Anm. 6).
  • LSG Bayern, 15.03.1990 - L 9 Al 207/88

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Vermittlungsmonopol; Erteilung eines

  • BSG, 07.08.1974 - 7 RAr 6/72
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1985 - L 12 Ar 117/82
  • LG Osnabrück, 16.01.1989 - 11 T 91/88
  • BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90

    Vorlagepflicht - Wettbewerbsregeln - Arbeitsvermittlung - Grenzen -

    Unter Arbeitsvermittlung ist nach § 13 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) eine Tätigkeit zu verstehen, die darauf gerichtet ist, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen (BSGE 31, 235, 242; BSG SozR 3-4100 § 4 Nr. 1).

    Im Einklang mit der arbeitsrechtlichen Praxis und Lehre ist Arbeitsverhältnis ein Rechtsverhältnis, das zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber vertraglich begründet wird und den Arbeitnehmer verpflichtet, im Dienst des Arbeitgebers abhängige Arbeit zu leisten (BSG SozR 3-4100 § 4 Nr. 1).

    Das Verständnis des § 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als gesetzliche Grundlage für Untersagungsverfügungen hat es als sinnvolles und notwendiges Mittel zum Gesetzesvollzug angesehen (BSGE 43, 100, 101; SozR 4100 § 4 Nr. 2; SozR 3-4100 § 4 Nr. 1).

    Das BSG hat bislang - offensichtlich auf der Grundlage der Entscheidung BVerfGE 21, 245 ff - das Arbeitsvermittlungsmonopol der BA in ständiger Rechtspr als "verfassungsrechtlich unbedenklich" bezeichnet (BSGE 37, 1, 7; 43, 100, 102 f; SozR 3-4100 § 4 Nr. 1).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Programmierer/IT-Berater -

    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (BSG, Urteil vom 12.12.1990, 11 RaR 73/90, juris; BSG, Urteil vom 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit im Bereich "BC PoS

    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (BSG 12.12.1990, 11 RaR 73/90, juris; BSGE 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).
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